Zum 01.01.2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten, mit dem die zweite Stufe der Pflegereform umgesetzt wurde. Im Zentrum steht die Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Zudem wurde das bestehende System der drei Pflegestufen in ein neues System mit fünf Pflegegraden umgewandelt.
Was das ausführlich bedeutet, können Sie hier nachlesen, wo der vdek mit den FAQs Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das PSG II liefert.
Fragen zu Ihrem individuellen Fall beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Ihr Hilfe für Helfende Team
(Quelle: vdek.com)