Pflegeneuausrichtungsgesetz zum Thema Demenz

Der Gesetzgeber möchte Personen mit Einschränkungen der Alltagskompetenz, also Menschen mit demenziellen Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die zuhause betreut werden, finanziell besser stellen als bisher.

Daher treten ab 01.01.2013 folgende Änderungen in Kraft:

Zu den bereits bewilligten „Zusätzlichen Betreuungsleistungen“ in Höhe von 100,00 bzw. 200,00 Euro erhalten die oben genannten Personen höhere Pflegeleistungen:

Pflegestufe 0   Pflegegeld 120,00 Euro   oder Pflegesachleistung 225,00 Euro
Pflegestufe 1   Pflegegeld 305,00 Euro   oder Pflegesachleistung 665,00 Euro
Pflegestufe 2   Pflegegeld 525,00 Euro    oder Pflegesachleistung 1.250,00 Euro
Pflegestufe 3   keine weitere Erhöhung der bisher gezahlten Beträge

 

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