In 2015 gibt es erfreuliche Verbesserungen für alle Pflegeversicherten, von denen die wichtigsten hier vorgestellt werden sollen
- Die Leistungen der Pflegestufen erhöhen sich zwischen 2,5 % und 4 %. Im einzelnen sieht das so aus:
Sachleistung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompeten
Pflegestufe 0 231 €
Pflegestufe 1 689 €
Pflegestufe 2 1.298 €
Pflegestufe 3 1.612 € - Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erhöhen sich für alle Pflegestufen auf jeweils 1.612 €, wobei bis zu 50 % einer jeweiligen Leistung für die andere Leistung verwendet werden können. D. h., es stehen bis zu 2.418 € für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zur Verfügung.
- Eine wichtige Veränderung in 2015 ist die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu verwenden. Diese sog. haushaltsnahe Dienstleistung muss allerdings von einem Dienstleister mit der erforderlichen Genehmigung der Landesregierung erbracht werden. Eine Liste dieser Anbieter kann Ihnen Ihre Krankenkasse zur Verfügung stellen.
- Neu ist darüber hinaus, dass Pflegebedürftige, die keine Einschränkung der Alltagskompetenz haben, ebenfalls zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen können. Die Kosten hierfür werden bis zu einem Betrag in Höhe von 104 € monatlich ersetzt.
- Die bisherige Betreuungsleistung erhöht sich beim Grundbetrag auf 104 € und beim erhöhten Betrag auf 208 €.