Praxistest für neue Pflegestufen

Ausweitung soll Demenzkranke besser berücksichtigen

Nach jahrelangem Verschleppen durch verschiedene Bundesregierungen startet die grosse Koalition erste konkrete Vorbereitungen für eine Pflegereform, die erstmals auch Demenzkranke angemessen berücksichtigt. Budesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Chefin des Kassen-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, gaben am Dienstag den Startschuss für den Test eines komplett neuen Einstufungssystems. Damit soll die Pflegeversicherung rund 20 Jahre nach ihrer Gründung grundlegend reformiert werden. Während bisher bei der Einschätzung des Pflegebedarfs fast ausschliesslich die körperlichen Gebrechen der Person im Vordergrund stehen, sollen künftig geistige Einschränkungen eine gleichberechtigte Rolle spielen.

1,5 Millionen Pflegebedürftige
Gröhe sagte, nun werde die Theorie verlassen und die konkrete Umsetzung gestartet. Durch die Erprobung des neuen Systems würden Fehler bei der Einführung verhindert. Auch Pfeiffer sprach von der Notwendigkeit, die Reform solide und verantwortungsvoll zu testen. Immerhin würden jährlich rund 1,5 Millionen Menschen, die Pflegeleistungen beantragt haben, vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet.

Bislang gibt es drei Pflegestufen. Künftig soll es voraussichtlich fünf sog. Pflegegrade geben, die körperliche und geistige Probleme berücksichtigen. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Zahl der Demenzkranken stetig wächst.Während es derzeit 1,4 Millionen Demenzkranke gibt, gehen Experten bis 2050 von einem Anstieg auf etwa 3 Millionen aus. Demenzkranke sind häufig zwar körperlich fit, sie brauchen aber je nach Zustand im Zweifel eine Rund-um die-Uhr-Betreuung.

Die neue Systematik mit fünf Pflegegraden – Experten sprechen von einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff – war von einem Expertengremium im Auftrag der Bundesregierung bereits 2005 erarbeitet und in der letzten Wahlperiode nochmals verfeinert worden. Zu einer Reform kam es aber bisher nicht, weil die Vorgängerregierungen die Kosten scheuten.

Nun soll das neue Begutachtungsverfahren zunächst auf seine Praxistauglichkeit getestet werden. Dazu werden Pflegebedürftige ab Sommer in einem bundesweiten Modellversuch gleichzeitig nach dem neuen und dem alten System eingestuft, um die Auswirkungen im Alltag heraus zu finden. Gröhe will erreichen, dass die Reform 2016 im Gesetz steht und ab 2017 flächendeckend in der Praxis angewendet werden kann.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, Mittwoch, 9. April 2014

 

 

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