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Alle Neuigkeiten von Hilfe-für-Helfende und aus dem Demenz-Netz Rhein-Sieg

Tanzveranstaltung in Hennef zur Demenzwoche 2019

„Darf ich bitten?!“

Tanztee für Menschen mit und ohne Demenz

Ort: Tanzschule Lars Stallnig, Kaiserstr. 1a/In der alten Feuerwache, 53773 Hennef
Termin: Dienstag, 24.09.2019
Uhrzeit: 15.00 –17.00Uhr
Anmeldung: erforderlichunter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Personenzahl
Tel.: 02241-938191-28
Veranstalter: Demenzhilfe Siegburg-Hennef-Sankt Augustin, Ansprechpartner: Frau Csillik(ASB Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V.)

Die Demenzhilfe Siegburg-Hennef-Sankt Augustinveranstaltet in Kooperation mit der Tanzschule Lars Stallnig im Rahmen der Demenzwoche 2019 einen Tanznachmittag für Menschen mit Demenz zusammenmit ihren Angehörigen.
Gemeinsam können Sie in Erinnerungen an einstige Hits schwelgen, miteinandernoch einmal das Tanzbein schwingen, zusammensingen und Freude teilen. Tanzen verbindet und zaubert ein Lächeln in die Gesichter.
Während einer Tanzpause dürfen Sie der Bauchtanzgruppe „Halea Kala“zusehen.Angeleitet wird der Tanznachmittag von Georg Stallnig, bekannt mit der Initiative „Wir tanzen wieder“.

In diesem Rahmen findet im direkten Anschluss an den Tanztee die folgende Veranstaltungfür Angehörige statt:

Tipps für den Umgang im Alltag
Fachvortrag zum Thema Validation

Ort: Tanzschule Lars Stallnig, Kaiserstr. 1a/In der alten Feuerwache, 53773 Hennef
Termin: Dienstag, 24.09.2019
Uhrzeit: 17.00 –ca. 18.00 Uhr
Anmeldung: erforderlich unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Personenzahl
Tel.: 02241-938191-28
Veranstalter: Demenzhilfe Siegburg-Hennef-Sankt Augustin, Ansprechpartner: Frau Csillik(ASB Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V.)

Wenn ein Mensch sich nicht verstanden fühlt, wundert es nicht, wenn er aufgeregt oder aggressiv wird oder weglaufen möchte. In der Folge entstehen für alle belastende Konflikte. Validation ist eine innere Haltung und eine Kommunikationsform für Angehörigevon Menschen,die an Demenz erkrankt sind. Sie dient dem besseren Verständnis des Erkrankten und orientiert sich an dessen subjektiver Realität. Validieren bedeutethier:Wertschätzen, akzeptieren, annehmen.

Abgerundet wird der Vortrag durch Informationsmöglichkeiten über Angebote vonMitgliedernder Demenzhilfe Siegburg-Hennef-Sankt Augustin.

Die Teilnahme am Fachvortrag steht den Angehörigen, die am Tanztee teilgenommen haben selbstverständlich frei. Für siebesteht die Möglichkeit, Ihre/n Partner/in für die Zeit des Vortrags durch unsere Fachkräfte betreuen zu lassen. In diesem Fall kann jedoch keine Haftung unsererseits übernommen werden; Sie bleiben weiterhin verantwortlich für Ihre/n Angehörige/n.

Der Eintritt für die beiden zusammenhängenden Veranstaltungen ist kostenfrei. Über eine Spende zugunsten des Hospizvereins Hennef freuen wir uns

Weitere Infos zur Demenzwoche 2019 entnehmen Sie bitte dem Programmheft.

Arbeitskreis „Demenz und Alltagsbegleitung“ Hennef


Einmal im Monat bieten das Unternehmen „Hilfe für Helfende“ (Demenzbetreuung und Alltagsbegleitung unter der Leitung von Cornelia Rave) in Kooperation mit der 
„Stiftung Altenhilfe Hennef“ (Fr. Hartmann) einen Arbeitskreis für Menschen mit Interesse an den Themen Demenz/ Alltagsbegleitung/Seniorenbetreuung, an. 

Dieser Arbeitskreis findet im Verzäll-Café im Generationenhaus Hennef, Humperdinckstr. 24 statt.

Die diesjährigen Termine sind voraussichtlich:

  • Freitag, 01. Februar 2019                     18:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag, 01. März 2019                         18:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag, 29. März 2019                         18:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag, 30. April 2019                       18:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag, 31. Mai 2019                           18:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag, 28. Juni 2019                           18:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag, 01. August 2019              18:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag, 30. August 2019                      18:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag, 01. Oktober 2019                 18:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag, 31. Oktober 2019            18:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag, 29. November 2019                18:00 – 19:00 Uhr
  • Montag, 30. Dezember 2019               18:00 – 19:00 Uhr

Da es sich um Einzeltermine mit unterschiedlichen Themen handelt, 
ist eine sporadische Teilnahme möglich. Eine vorherige telefonische Anmeldung wird erbeten unter: 
Hilfe für Helfende Tel: 02241 / 7 90 98
(Mo. – Fr. 9:00 – 18:00), Email: mail@hilfe-fuer-helfende.de, 
oder bei der Bürgerstiftung Altenhilfe Hennef 
Tel. 02242 / 888 – 566 (Mo. – Fr. 11:00 – 15:00)
Email: hartmann@altenhilfe-hennef.de

Ausbildung neuer Helfer zur Betreuung von Demenzkranken Menschen und Entlastung der pflegenden Angehörigen

Hennef, 31.01.2019. Schon zum dritten Mal bildet die Bürgerstiftung Altenhilfe Stadt Hennef in Kooperation mit Hilfe-für-Helfende neue Alltagsbegleiter aus, die demenzkranke Menschen zu Hause betreuen und deren pflegenden Angehörigen Entlastung bringen. Die 40-stündige Schulung, die von  Cornelia Rave, der fachlichen Leitung und Inhaberin des Unternehmens Hilfe-für-Helfende durchgeführt wird, beinhaltet neben theoretischen Teilen auch viele praktische Übungen, mit denen die Helfer auf die teils auch schwierigen Situationen in den Familien vorbereitet werden. 

Der Bedarf nach Hilfe dieser Art ist groß und die Pflegekassen unterstützen die Leistungen von ausgebildeten Helfern, wie z. B. Einkaufshilfe, Spazierengehen, Spielen oder einfach nur Gesellschaft leisten, mit finanziellen Zuschüssen aus verschiedenen Töpfen. Auch hauswirtschaftliche Leistungen dürfen aus diesen Zuschüssen finanziert werden. 

Interessierte pflegende Angehörige sind in dem Kurs auch herzlich willkommen. Mit dem Wissen des Kurses lässt sich die oft stressreiche, häusliche Situation meistens deutlich entspannen, so dass der Pflegealltag leichter gemeistert werden kann. Pflegenden Angehörigen erstatten die Pflegekassen i.d.R. die Kurskosten. Für zukünftige Helfer im Team kostet der Kurs 70 Euro, die später erstattet werden. 

Vor zwei Jahren suchte die Bürgerstiftung den Schulterschluss zum Unternehmen Hilfe-für-Helfende. Ein Schwerpunkt dieser Zusammenarbeit ist die Aus- und Weiterbildung der Helfer. Damit die Mitarbeiter beider Einrichtungen und auch die pflegenden Angehörigen immer auf dem neuesten Stand sind, bietet Cornelia Rave einmal monatlich im Verzäll-Café einen kostenlosen Themenabend mit einem kleinen Vortrag an.  Jeder ist dazu nach telefonischer Anmeldung herzlich eingeladen. 

Termine des Kurses: samstags 10-16 Uhr am  23.02., 09.03., 23.03., 06.04 (oder 30.03.), 04.05., und 18.05.2019.  Ort: Verzäll-Café des Seniorenbüros, Humperdinckstr. 24, Hennef. Weitere Informationen zu den Unterstützungsangeboten und zu den Themenabenden erhalten Sie bei: Bürgerstiftung Altenhilfe, Jutta Hartmann, 02242/888–566 und -/888-567 (Mo -Fr 10-12 Uhr) und Hilfe-für-Helfende, Cornelia Rave 02241 / 790 98.

Nachruf

Wir trauern um unseren ehemaligen Mitarbeiter

Joachim (Jo) Haas,

der am 01. Mai 2017

nach langer, schwerer Krankheit verstorben ist.

Herr Haas war die einzige männliche Stütze als Alltagsbegleiter in unserem Unternehmen und ein bei allen gleichermaßen angesehener Mitarbeiter
und Kollege.

Bei den Klienten war er außerordentlich beliebt wegen seiner Geduld, seines großen Fachwissens, seiner kreativen Ideen und seines unermüdlichen Einsatzes, obwohl er selbst schon so sehr von seiner Krankheit gezeichnet war.

Herr Haas hinterlässt eine riesige Lücke in unserem Team, und wir werden ihn sehr vermissen.

Menschen treten in unser Leben
und begleiten uns eine Weile,
einige bleiben für immer,
denn sie hinterlassen ihre Spuren in unseren Herzen.

Cornelia Rave, Cathrin Schrader und das ganze Hilfe für Helfende-Team

Wichtige Neuerungen und Verbesserungen im Pflegebereich seit Januar 2017

Zum 01.01.2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten, mit dem die zweite Stufe der Pflegereform umgesetzt wurde. Im Zentrum steht die Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Zudem wurde das bestehende System der drei Pflegestufen in ein neues System mit fünf Pflegegraden umgewandelt.

Was das ausführlich bedeutet, können Sie hier nachlesen, wo der vdek mit den FAQs Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das PSG II liefert.

Fragen zu Ihrem individuellen Fall beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Ihr Hilfe für Helfende Team

(Quelle: vdek.com)

Endspurt 2016: Wer dringend in diesem Jahr noch eine Pflegestufe beantragen sollte!

Ab dem 01.01.2017 tritt die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetz (PSGII) in Kraft, welches auch ein neues Begutachtungsverfahren vorsieht.

Die bestehenden 3 Pflegestufen werden auf 5 Pflegegrade umgestellt. Es wird viele vorteilhafte Neuerungen für geistig beeinträchtigte Menschen geben, denn ab dem 01.01.2017 ist es nicht mehr ausschlaggebend, ob die Pflegebedürftigkeit auf körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen beruht. Es wird viel mehr der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Aktuelle Leistungsbezieher sollen durch die Änderungen nicht schlechter gestellt werden. Jedoch wird es ab 01.01.2017 schwieriger werden, einen höheren Pflegegrad bei ausschließlich körperlicher Beeinträchtigung zu erreichen. Diese Betroffenen werden somit weniger Geld aus der Pflegekasse bekommen.

Aus diesem Grund empfiehlt der Bundesverband der Verbraucherzentralen dieser Personengruppe, den Antrag auf eine Pflegestufe dringend noch im Jahr 2016 zu stellen. Neben einer kürzeren Bearbeitungs- und Wartezeit, werden die in 2016 eingestuften höheren Ansprüche durch den Bestandsschutz anstandslos mit in das neue Jahr genommen. Einen Nachteil bringt die Antragstellung in 2016 nicht mit sich.

Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch ausführlich.

Ihr Hilfe für Helfende Team

Neue Leistungen der Pflegekassen in 2015

In 2015 gibt es erfreuliche Verbesserungen für alle Pflegeversicherten, von denen die wichtigsten hier vorgestellt werden sollen

  1. Die Leistungen der Pflegestufen erhöhen sich zwischen 2,5 % und 4 %. Im einzelnen sieht das so aus:

    Sachleistung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompeten
    Pflegestufe 0          231 €
    Pflegestufe 1          689 €
    Pflegestufe 2       1.298 €
    Pflegestufe 3       1.612 €

  2. Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erhöhen sich für alle Pflegestufen auf jeweils 1.612 €, wobei bis zu 50 % einer jeweiligen Leistung für die andere Leistung verwendet werden können. D. h., es stehen bis zu 2.418 € für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  3. Eine wichtige Veränderung in 2015 ist die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu verwenden. Diese sog. haushaltsnahe Dienstleistung muss allerdings von einem Dienstleister mit der erforderlichen Genehmigung der Landesregierung erbracht werden. Eine Liste dieser Anbieter kann Ihnen Ihre Krankenkasse zur Verfügung stellen.
  4. Neu ist darüber hinaus, dass Pflegebedürftige, die keine Einschränkung der Alltagskompetenz haben, ebenfalls zusätzliche  Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen können. Die Kosten hierfür werden bis zu einem Betrag in Höhe von 104 € monatlich ersetzt.
  5. Die bisherige Betreuungsleistung erhöht sich beim Grundbetrag auf 104 € und beim erhöhten Betrag auf 208 €.

 

Praxistest für neue Pflegestufen

Ausweitung soll Demenzkranke besser berücksichtigen

Nach jahrelangem Verschleppen durch verschiedene Bundesregierungen startet die grosse Koalition erste konkrete Vorbereitungen für eine Pflegereform, die erstmals auch Demenzkranke angemessen berücksichtigt. Budesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Chefin des Kassen-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, gaben am Dienstag den Startschuss für den Test eines komplett neuen Einstufungssystems. Damit soll die Pflegeversicherung rund 20 Jahre nach ihrer Gründung grundlegend reformiert werden. Während bisher bei der Einschätzung des Pflegebedarfs fast ausschliesslich die körperlichen Gebrechen der Person im Vordergrund stehen, sollen künftig geistige Einschränkungen eine gleichberechtigte Rolle spielen.

1,5 Millionen Pflegebedürftige
Gröhe sagte, nun werde die Theorie verlassen und die konkrete Umsetzung gestartet. Durch die Erprobung des neuen Systems würden Fehler bei der Einführung verhindert. Auch Pfeiffer sprach von der Notwendigkeit, die Reform solide und verantwortungsvoll zu testen. Immerhin würden jährlich rund 1,5 Millionen Menschen, die Pflegeleistungen beantragt haben, vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet.

Bislang gibt es drei Pflegestufen. Künftig soll es voraussichtlich fünf sog. Pflegegrade geben, die körperliche und geistige Probleme berücksichtigen. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Zahl der Demenzkranken stetig wächst.Während es derzeit 1,4 Millionen Demenzkranke gibt, gehen Experten bis 2050 von einem Anstieg auf etwa 3 Millionen aus. Demenzkranke sind häufig zwar körperlich fit, sie brauchen aber je nach Zustand im Zweifel eine Rund-um die-Uhr-Betreuung.

Die neue Systematik mit fünf Pflegegraden – Experten sprechen von einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff – war von einem Expertengremium im Auftrag der Bundesregierung bereits 2005 erarbeitet und in der letzten Wahlperiode nochmals verfeinert worden. Zu einer Reform kam es aber bisher nicht, weil die Vorgängerregierungen die Kosten scheuten.

Nun soll das neue Begutachtungsverfahren zunächst auf seine Praxistauglichkeit getestet werden. Dazu werden Pflegebedürftige ab Sommer in einem bundesweiten Modellversuch gleichzeitig nach dem neuen und dem alten System eingestuft, um die Auswirkungen im Alltag heraus zu finden. Gröhe will erreichen, dass die Reform 2016 im Gesetz steht und ab 2017 flächendeckend in der Praxis angewendet werden kann.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, Mittwoch, 9. April 2014

 

 

Pflegeneuausrichtungsgesetz zum Thema Demenz

Der Gesetzgeber möchte Personen mit Einschränkungen der Alltagskompetenz, also Menschen mit demenziellen Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die zuhause betreut werden, finanziell besser stellen als bisher.

Daher treten ab 01.01.2013 folgende Änderungen in Kraft:

Zu den bereits bewilligten „Zusätzlichen Betreuungsleistungen“ in Höhe von 100,00 bzw. 200,00 Euro erhalten die oben genannten Personen höhere Pflegeleistungen:

Pflegestufe 0   Pflegegeld 120,00 Euro   oder Pflegesachleistung 225,00 Euro
Pflegestufe 1   Pflegegeld 305,00 Euro   oder Pflegesachleistung 665,00 Euro
Pflegestufe 2   Pflegegeld 525,00 Euro    oder Pflegesachleistung 1.250,00 Euro
Pflegestufe 3   keine weitere Erhöhung der bisher gezahlten Beträge

 

Das Gedächtnis für Musik bleibt erhalten.

Die Erinnerung an Musik scheint im Gehirn unabhängig von anderen Gedächtnisleitungen organisiert zu sein. Das ergab jetzt eine Studie der Berliner Charité. Diese Erkenntnis ist möglicherweise für die Rehabilitation von Patienten mit Gedächtnisstörungen von Nutzen.

Die Forscher hatten einen Cellisten untersucht, dessen Gehirnentzündung zu schweren Gedächtnisstörungen geführt hatte. Während sich der Patient an Ereignisse und Personen nicht erinnern konnte, verfügte er weiter über ein völlig intaktes Gedächtnis für Musik und konnte Noten lesen und Cello spielen. Möglicherweise habe die Bedeutung von Musik zu allen Zeiten zu der Entwicklung eines eigenständigen musikalischen Gedächtnisses beigetragen, vermuten die Forscher.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, Magazin, Dienstag, 25. September 2012

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