Endspurt 2016: Wer dringend in diesem Jahr noch eine Pflegestufe beantragen sollte!

Ab dem 01.01.2017 tritt die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetz (PSGII) in Kraft, welches auch ein neues Begutachtungsverfahren vorsieht.

Die bestehenden 3 Pflegestufen werden auf 5 Pflegegrade umgestellt. Es wird viele vorteilhafte Neuerungen für geistig beeinträchtigte Menschen geben, denn ab dem 01.01.2017 ist es nicht mehr ausschlaggebend, ob die Pflegebedürftigkeit auf körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen beruht. Es wird viel mehr der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Aktuelle Leistungsbezieher sollen durch die Änderungen nicht schlechter gestellt werden. Jedoch wird es ab 01.01.2017 schwieriger werden, einen höheren Pflegegrad bei ausschließlich körperlicher Beeinträchtigung zu erreichen. Diese Betroffenen werden somit weniger Geld aus der Pflegekasse bekommen.

Aus diesem Grund empfiehlt der Bundesverband der Verbraucherzentralen dieser Personengruppe, den Antrag auf eine Pflegestufe dringend noch im Jahr 2016 zu stellen. Neben einer kürzeren Bearbeitungs- und Wartezeit, werden die in 2016 eingestuften höheren Ansprüche durch den Bestandsschutz anstandslos mit in das neue Jahr genommen. Einen Nachteil bringt die Antragstellung in 2016 nicht mit sich.

Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch ausführlich.

Ihr Hilfe für Helfende Team

Kommentare sind geschlossen.

Basiert auf WordPress. Meta von AWESEM.