Was ist Demenzgeld?
Was ist Demenz-Geld?
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen (ehemals Demenz-Geld genannt) werden monatlich in Höhe von 125,00 € von Ihrer Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Diese gibt es bereits ab Pflegegrad 1.
Im Gegensatz zum Pflegegeld ist diese Leistung zweckgebunden und kann nur an anerkannte Betreuungsdienste ausgezahlt werden.
Ab Pflegegrad 2 kann auch zusätzlich das Verhinderungspflegegeld (1612€) bzw. 806,00€ vom Kurzzeitpflegegeld jährlich gezahlt werden. Diese beiden Leistungen können auch finanziell kombiniert werden. Als 3. Möglichkeit können bis zu 40% der Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Wie das im einzelnen funktioniert, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder Sie lassen sich
von uns beraten.
Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.