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Ein herzliches Willkommen an unsere neue Auszubildende Alina Wollnik, die im Jahr 2022 ihre Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement bei uns begonnen hat. Wir freuen uns auf eine schöne und lehrreiche Zeit mit ihr!
Wir freuen uns sehr unsere neue Auszubildende begrüßen zu dürfen. Bereits am 01.08.2021 hat Frau Sánchez ihre Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement bei uns begonnen und unterstützt uns seit dem tatkräftig und hochmotiviert im Büro, sowie bei den Klienten vor Ort.
Wir wünschen ihr eine interessante und lehrreiche Ausbildung und freuen uns auf die gemeinsame Zeit mit ihr.
Nach 1,5 Jahren „Express“-Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement schließt unsere erste HfH-Auszubildende, Nadja Göhre, Ihre Ausbildung erfolgreich mit der Note 2+ ab! Wir sind unglaublich stolz auf sie und wünschen ihr auf ihrer weiteren beruflichen und privaten Reise von Herzen alles Gute! Wir werden sie sehr vermissen und danken für die tolle Zeit!
„Darf ich bitten?!“
Tanztee für Menschen mit und ohne Demenz
Ort: Tanzschule Lars Stallnig, Kaiserstr. 1a/In der alten Feuerwache, 53773 Hennef
Termin: Dienstag, 24.09.2019
Uhrzeit: 15.00 –17.00Uhr
Anmeldung: erforderlichunter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Personenzahl
Tel.: 02241-938191-28
Veranstalter: Demenzhilfe Siegburg-Hennef-Sankt Augustin, Ansprechpartner: Frau Csillik(ASB Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V.)
Die Demenzhilfe Siegburg-Hennef-Sankt Augustinveranstaltet in Kooperation mit der Tanzschule Lars Stallnig im Rahmen der Demenzwoche 2019 einen Tanznachmittag für Menschen mit Demenz zusammenmit ihren Angehörigen.
Gemeinsam können Sie in Erinnerungen an einstige Hits schwelgen, miteinandernoch einmal das Tanzbein schwingen, zusammensingen und Freude teilen. Tanzen verbindet und zaubert ein Lächeln in die Gesichter.
Während einer Tanzpause dürfen Sie der Bauchtanzgruppe „Halea Kala“zusehen.Angeleitet wird der Tanznachmittag von Georg Stallnig, bekannt mit der Initiative „Wir tanzen wieder“.
In diesem Rahmen findet im direkten Anschluss an den Tanztee die folgende Veranstaltungfür Angehörige statt:
Tipps für den Umgang im Alltag
Fachvortrag zum Thema Validation
Ort: Tanzschule Lars Stallnig, Kaiserstr. 1a/In der alten Feuerwache, 53773 Hennef
Termin: Dienstag, 24.09.2019
Uhrzeit: 17.00 –ca. 18.00 Uhr
Anmeldung: erforderlich unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Personenzahl
Tel.: 02241-938191-28
Veranstalter: Demenzhilfe Siegburg-Hennef-Sankt Augustin, Ansprechpartner: Frau Csillik(ASB Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V.)
Wenn ein Mensch sich nicht verstanden fühlt, wundert es nicht, wenn er aufgeregt oder aggressiv wird oder weglaufen möchte. In der Folge entstehen für alle belastende Konflikte. Validation ist eine innere Haltung und eine Kommunikationsform für Angehörigevon Menschen,die an Demenz erkrankt sind. Sie dient dem besseren Verständnis des Erkrankten und orientiert sich an dessen subjektiver Realität. Validieren bedeutethier:Wertschätzen, akzeptieren, annehmen.
Abgerundet wird der Vortrag durch Informationsmöglichkeiten über Angebote vonMitgliedernder Demenzhilfe Siegburg-Hennef-Sankt Augustin.
Die Teilnahme am Fachvortrag steht den Angehörigen, die am Tanztee teilgenommen haben selbstverständlich frei. Für siebesteht die Möglichkeit, Ihre/n Partner/in für die Zeit des Vortrags durch unsere Fachkräfte betreuen zu lassen. In diesem Fall kann jedoch keine Haftung unsererseits übernommen werden; Sie bleiben weiterhin verantwortlich für Ihre/n Angehörige/n.
Der Eintritt für die beiden zusammenhängenden Veranstaltungen ist kostenfrei. Über eine Spende zugunsten des Hospizvereins Hennef freuen wir uns
Weitere Infos zur Demenzwoche 2019 entnehmen Sie bitte dem Programmheft.
Wir trauern um unseren ehemaligen Mitarbeiter
Joachim (Jo) Haas,
der am 01. Mai 2017
nach langer, schwerer Krankheit verstorben ist.
Herr Haas war die einzige männliche Stütze als Alltagsbegleiter in unserem Unternehmen und ein bei allen gleichermaßen angesehener Mitarbeiter
und Kollege.
Bei den Klienten war er außerordentlich beliebt wegen seiner Geduld, seines großen Fachwissens, seiner kreativen Ideen und seines unermüdlichen Einsatzes, obwohl er selbst schon so sehr von seiner Krankheit gezeichnet war.
Herr Haas hinterlässt eine riesige Lücke in unserem Team, und wir werden ihn sehr vermissen.
Menschen treten in unser Leben
und begleiten uns eine Weile,
einige bleiben für immer,
denn sie hinterlassen ihre Spuren in unseren Herzen.
Cornelia Rave, Cathrin Schrader und das ganze Hilfe für Helfende-Team
Zum 01.01.2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten, mit dem die zweite Stufe der Pflegereform umgesetzt wurde. Im Zentrum steht die Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Zudem wurde das bestehende System der drei Pflegestufen in ein neues System mit fünf Pflegegraden umgewandelt.
Was das ausführlich bedeutet, können Sie hier nachlesen, wo der vdek mit den FAQs Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das PSG II liefert.
Fragen zu Ihrem individuellen Fall beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Ihr Hilfe für Helfende Team
(Quelle: vdek.com)
Ab dem 01.01.2017 tritt die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetz (PSGII) in Kraft, welches auch ein neues Begutachtungsverfahren vorsieht.
Die bestehenden 3 Pflegestufen werden auf 5 Pflegegrade umgestellt. Es wird viele vorteilhafte Neuerungen für geistig beeinträchtigte Menschen geben, denn ab dem 01.01.2017 ist es nicht mehr ausschlaggebend, ob die Pflegebedürftigkeit auf körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen beruht. Es wird viel mehr der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Aktuelle Leistungsbezieher sollen durch die Änderungen nicht schlechter gestellt werden. Jedoch wird es ab 01.01.2017 schwieriger werden, einen höheren Pflegegrad bei ausschließlich körperlicher Beeinträchtigung zu erreichen. Diese Betroffenen werden somit weniger Geld aus der Pflegekasse bekommen.
Aus diesem Grund empfiehlt der Bundesverband der Verbraucherzentralen dieser Personengruppe, den Antrag auf eine Pflegestufe dringend noch im Jahr 2016 zu stellen. Neben einer kürzeren Bearbeitungs- und Wartezeit, werden die in 2016 eingestuften höheren Ansprüche durch den Bestandsschutz anstandslos mit in das neue Jahr genommen. Einen Nachteil bringt die Antragstellung in 2016 nicht mit sich.
Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch ausführlich.
Ihr Hilfe für Helfende Team